Car Network Europe

Begriffe aus dem B2B-Autohandel, kurz erklärt

Von der verdeckten Auktion bis zur Rest-BPM: Hier erklären wir in einfachen Worten die Begriffe, denen Sie beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen auf Car Network Europe begegnen – auch über die Grenze hinweg. Car Network Europe kauft das Fahrzeug vom Verkäufer und verkauft es an den Käufer weiter; Käufer und Verkäufer bleiben füreinander anonym.

Kaufen und verkaufen auf Car Network Europe

  • Verdeckte Auktion – Eine Auktion, bei der niemand die Gebote der anderen sieht. Sie bieten, was Ihnen das Fahrzeug wert ist, ohne zu wissen, was andere bieten.
  • Direktkauf – Verkauf ohne Auktion. Sie kaufen das Fahrzeug sofort zum Festpreis oder geben ein Gebot ab dem „Gebote ab“-Preis ab.
  • Gebote ab – Beim Direktkauf der niedrigste Betrag, den Sie bieten können. Der Verkäufer entscheidet, ob er Ihr Gebot annimmt.
  • Mindestpreis – Der niedrigste Betrag, zu dem der Verkäufer sein Fahrzeug in einer Auktion verkaufen möchte. Er legt ihn beim Einstellen selbst fest.
  • Gebot annehmen – Nach Ende der Auktion hat der Verkäufer 48 Stunden Zeit, ein Gebot anzunehmen. Bis er entschieden hat, ist Ihr Gebot als Käufer bindend.
  • Gebühr – Die feste Gebühr von € 289 zzgl. MwSt., die Sie als Käufer pro angenommenem Gebot zahlen. Hinzu kommt der Transport: € 160 zzgl. MwSt. innerhalb der Niederlande, ins Ausland mit Aufpreis. Verkäufer zahlen keine Gebühr.
  • Eingangsprüfung – Als Käufer prüfen Sie das Fahrzeug bei Erhalt; standardmäßig haben Sie dafür 48 Stunden. Stimmt etwas nicht, melden Sie es.
  • Rückabwicklungsgarantie – Weicht das Fahrzeug wesentlich von der Beschreibung ab, kann der Kauf rückabgewickelt werden. Sie melden die Abweichung bei der Eingangsprüfung.

Umsatzsteuer und Steuern

  • Differenzbesteuertes Fahrzeug – Ein Fahrzeug, das nach der Differenzbesteuerung verkauft wird: Die Umsatzsteuer fällt nur auf die Gewinnspanne des Verkäufers an und wird auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung steht „Sonderregelung – Gebrauchtgegenstände“. Ihr Gebot ist der Differenzbetrag; es kommt keine MwSt. hinzu.
  • Regelbesteuertes Fahrzeug – Ein Fahrzeug, für das die normale Umsatzsteuer gilt; sie wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ihr Gebot ist immer der Nettobetrag ohne MwSt.
  • Innergemeinschaftliche Lieferung – Der Verkauf eines Fahrzeugs an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land zu 0 % MwSt. Voraussetzung sind eine in VIES gültige USt-IdNr. des Käufers und ein Nachweis, dass das Fahrzeug in dieses Land befördert wurde, etwa ein CMR-Frachtbrief.
  • Reverse-Charge – Der Verkäufer berechnet keine Umsatzsteuer; der Käufer versteuert das Fahrzeug in seinem eigenen Land. So funktioniert die innergemeinschaftliche Lieferung.
  • VIES – Die europäische Datenbank, in der Sie prüfen können, ob eine USt-IdNr. gültig ist. Eine in VIES gültige Nummer ist Voraussetzung für eine Lieferung zu 0 % MwSt.
  • Neues Fahrzeug – Ein Fahrzeug, das höchstens 6 Monate alt ist oder höchstens 6.000 km gefahren hat. Geht ein solches Fahrzeug in ein anderes EU-Land, wird die Umsatzsteuer im Land des Käufers gezahlt.
  • BPM – Die niederländische Zulassungssteuer für Pkw und Motorräder, die bei der Zulassung in den Niederlanden anfällt. Sie steckt im Preis eines Fahrzeugs mit niederländischem Kennzeichen.
  • Rest-BPM – Der Teil der BPM, der noch im Preis eines Fahrzeugs mit niederländischem Kennzeichen steckt. Beim Export kann er unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden; die Erstattung erhält der letzte niederländische Halter. Bei jedem Fahrzeug sehen Sie die BPM-Restsumme.

Papiere und Zulassung

  • RDW – Die niederländische Zulassungsbehörde (Rijksdienst voor het Wegverkeer). Sie führt das Fahrzeugregister, in dem unter anderem Halter, APK und Kilometerstände erfasst sind.
  • Kentekencard (Kentekenbewijs Teil I) – Die niederländische Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs im Scheckkartenformat.
  • Kentekenbewijs Teil II – Ein Ausdruck, den Sie beim Export erhalten. Sie brauchen ihn, um das Fahrzeug im Ausland zuzulassen.
  • Tenaamstellingscode – Ein Code, der zur niederländischen Zulassungsbescheinigung gehört. Er wird benötigt, um das Fahrzeug auf einen neuen Halter umzuschreiben; bewahren Sie ihn so sorgfältig auf wie ein Passwort.
  • Vrijwaringsbewijs – Die Bestätigung der RDW, dass das Fahrzeug nicht mehr auf den bisherigen Halter läuft, zum Beispiel nach Umschreibung oder Abmeldung.
  • COC – Certificate of Conformity: die EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Sie zeigt, dass das Fahrzeug die europäischen Anforderungen erfüllt, und ist bei der Zulassung in einem anderen EU-Land hilfreich.

Zustand des Fahrzeugs

  • Schadenbericht – Zu jedem Fahrzeug gibt es einen Schadenbericht mit Fotos. Er zeigt den Zustand des Fahrzeugs und ist die Grundlage für die Eingangsprüfung.
  • APK – Die niederländische Hauptuntersuchung (Algemene Periodieke Keuring). Bei jedem Fahrzeug sehen Sie das APK-Datum. In Deutschland entspricht ihr die HU (TÜV), in anderen Ländern etwa der contrôle technique (Frankreich und Belgien), die ITV (Spanien), die revisione (Italien) oder der przegląd techniczny (Polen).
  • Kilometerstandsurteil – Die Bewertung des Kilometerstands durch die RDW auf Grundlage des staatlichen Kilometerstandsregisters (früher NAP). Das Urteil lautet „logisch“, „unlogisch“ oder „kein Urteil“.
  • Fahrverbot nach Schaden – Ein Fahrzeug mit schwerem Schaden kann ein Fahrverbot erhalten (früher „WOK“). Es darf erst nach einer Prüfung durch die RDW wieder auf die Straße.

Transport und Export

  • Exportkennzeichen – Ein weißes niederländisches Kennzeichen für ein zum Export abgemeldetes Fahrzeug. Damit darf das Fahrzeug höchstens 14 Tage auf niederländischen Straßen fahren.
  • CMR – Der internationale Frachtbrief für den Straßentransport. Er belegt, dass das Fahrzeug ins Ausland befördert wurde, und dient damit auch als Nachweis für die Lieferung zu 0 % MwSt.

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2026-10-09

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